Der Verein
Auszug aus der Satzung:
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§ 3 Vereinszweck, Gemeinnützigkeit
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Zweck des Vereins ist die Förderung
1. von Volksbildung im Sinne demokratischer und ökologischer Bildung in ländlichen Gebieten
2. von Kunst und Kultur im ländlichen Raum und deren Etablierung
3. eines gleichberechtigten Miteinanders zwischen den Geschlechtern sowie zwischen Personen mit unterschiedlichen Herkünften und Erfahrungshorizonten
Der Satzungszweck wird u.a. durch den Aufbau einer ländlichen Projektstruktur erfüllt. Das Zentrum dieser Projektstruktur bildet ein Gelände im ländlichem Raum, welches unterschiedlichen Initiativen und Vereinen als Experimentierort für Wissensgenerierung und Wissensweitergabe zur Verfügung steht.
Diese Projektstruktur soll demokratisches und ökologisches Wissen generieren und weitervermitteln. Ein Ort für Vereine, Initativen und Einzelpersonen zum Lernen und Ausprobieren von Neuem.
Die Förderung von kulturellen und künstlerischen Tätigkeiten soll durch die Bereitstellung von Kunst- und Atelierräumen erfolgen sowie durch Unterstützung bei kulturellen und künstlerischen Aktivitäten, beispielsweise durch ein Zusammenbringen von erfahreneren und weniger erfahrenen Künstler*innen sowie durch Hilfe bei der Realisierung von Ausstellungen und künstlerischen Darbietungen.
Weiterhin soll an einer Vernetzung von regional agierenden Vereinen und Initiativen gearbeitet werden um das demokratische Engagement und Bewusstsein im ländlichen Raum zu stärken. Hierbei sollen inklusive Ansätze eines gleichberechtigten Miteinanders zwischen den Geschlechtern sowie zwischen Personen mit unterschiedlichen Herkünften und Erfahrungshorizonten gestärkt und gefördert werden.
§ 4 Selbstlose Tätigkeit
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
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